PA Fernunterricht Anwesenheitsrichtlinien

Die PA Distance Learning Charter School ist eine einzigartige öffentliche Schule, in der der Unterricht vollständig außerhalb eines regulären Schulgebäudes stattfindet. Aus diesem Grund wird die Anwesenheit durch den Nachweis der aktiven Online-Teilnahme der Schüler an jedem Schultag erfasst.

Die Arbeit und die Teilnahme der Schüler werden durch die Angabe von Lernstunden gemessen - das sind die Stunden, die Ihr Kind tatsächlich täglich mit dem Lernen beschäftigt ist.

Das Schulgesetz von Pennsylvania schreibt vor, dass Kinder die folgenden pädagogischen Lernstunden erhalten müssen:

  • Kindergarten / 5,0 Stunden pro Tag

    ca. 25 Stunden pro Woche, mindestens 900 Stunden pro Jahr

  • Klassen 1-6 / 5,0 Stunden pro Tag

    ca. 25 Stunden pro Woche, mindestens 900 Stunden pro Jahr

  • Klassenstufen 7-12 / 5,5 Stunden pro Tag

    Ungefähr 27,5 Stunden pro Woche, mindestens 990 Stunden pro Jahr

  • Unser einzigartiger Ansatz

    Ihr Kind hat die Möglichkeit zu lernen und kann jederzeit am Lehrplan arbeiten - 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche - und oft 30 oder mehr Lernstunden pro Woche absolvieren.

Versäumnis eines Unterrichtstages

Dementsprechend sind die Eltern verpflichtet, die tägliche Anwesenheit in der Online-Schule zu überwachen, um Schulschwänzen vorzubeugen. Unter der Aufsicht ihrer Eltern müssen sich Schüler, die an einer PA-Cyberschule eingeschrieben sind, in das Schülerportal/Lernmanagementsystem einloggen, um die in ihrem Kurskalender aufgeführten Aufgaben zu erledigen und einzureichen.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, der PA Distance Learning Charter School innerhalb von drei (3) Tagen nach der Abwesenheit einen schriftlichen Nachweis über den Grund der Abwesenheit vorzulegen. Ein teilweiser Abwesenheitstag wird nach den Vorschriften von Pennsylvania als ein Tag der Abwesenheit von der Schule betrachtet. Während eines Schuljahres sind maximal zehn Tage kumulative, durch elterliche Mitteilung nachgewiesene rechtmäßige Abwesenheiten zulässig. Alle Abwesenheiten, die über zehn kumulative Tage hinausgehen, bedürfen einer ärztlichen Entschuldigung.